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Mindestlohn 2026: Informationen zu Höhe und Neuerungen

  • October 29, 2025
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Mehr als 6 Millionen Beschäftigte profitieren von der geplanten Erhöhung — das zeigt die Dimension der Reform. Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche mindestlohn auf 13,90

Mindestlohn 2026: Informationen zu Höhe und Neuerungen

Mehr als 6 Millionen Beschäftigte profitieren von der geplanten Erhöhung — das zeigt die Dimension der Reform.

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche mindestlohn auf 13,90 Euro pro stunde. Die Anhebung folgt dem Kabinettsbeschluss und einer Rechtsverordnung des BMAS auf Basis der Empfehlung der Mindestlohnkommission.

Die Regelung gilt breit für Beschäftigte, mit wenigen Ausnahmen wie Auszubildenden nach BBiG. Zusätzlich existieren branchenspezifische Löhne, die teils über dem allgemeinen Satz liegen, etwa in Gebäudereinigung, Pflege und Handwerk.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll überwacht die Einhaltung. Die Minijob-Verdienstgrenze wird dynamisch an den neuen Satz gekoppelt und steigt 2026 auf rund 603 Euro.

Für weiterführende Informationen zur Datennutzung und zur Transparenz finden Leser praktische Hinweise im verlinkten Bereich.

mindestlohn 2026

Wichtige Erkenntnisse

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde.
  • Rechtsgrundlage ist eine Verordnung des BMAS nach Empfehlung der Mindestlohnkommission.
  • Bis zu 6,6 Mio. Menschen profitieren, besonders in Niedriglohnbranchen.
  • Branchenspezifische Sätze können höher sein (z. B. Reinigung, Pflege).
  • Die Minijob-Grenze wird dynamisch angepasst und steigt 2026 an.
  • Die Einhaltung kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll.

Überblick: Was sich ab Januar 2026 beim gesetzlichen Mindestlohn ändert

Für zahlreiche Beschäftigte beginnt das Jahr mit einer planbaren Erhöhung des gesetzlichen mindestlohn. Die allgemeine Höhe steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und wird zum 1. Januar 2027 weiter auf 14,60 Euro angehoben.

Der Kabinettsbeschluss vom 29.10.2025 folgt der zweistufigen Empfehlung der Mindestlohnkommission. Nach Verkündung tritt die Regelung per Rechtsverordnung des BMAS in Kraft.

Überblick Erhöhung gesetzliche mindestlohn

Schätzungen gehen von bis zu 6,6 Millionen betroffenen Beschäftigten aus. Besonders deutlich sind die Effekte in Gastronomie, Einzelhandel und Gebäudereinigung.

Arbeitgeber müssen Entgelte anpassen und Arbeitszeiten genau dokumentieren. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll überwacht die Einhaltung als fortlaufende Compliance-Anforderung.

  • Stufenmodell erhöht Planbarkeit über zwei Jahre.
  • Rechtsverordnung des BMAS regelt das Inkrafttreten.
  • Informationskampagnen unterstützen Unternehmen und Beschäftigte.
DatumAllgemeine HöheReichweite (geschätzt)
1. Januar 202613,90 Eurobis 6,6 Millionen Beschäftigte
1. Januar 202714,60 EuroWeiterer Anstieg der Kaufkraft
KontrolleZoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)Prüfungen, Nachweispflichten

Mindestlohn 2026: Höhe, Zeitplan und Reichweite

Die neue Regelung definiert konkrete Stundenlöhne und einen zweistufigen Zeitplan.

Neue Höhe: 13,90 euro pro stunde ab 1. Januar 2026 ( 14,60 euro ab 2027)

Die Höhe beträgt 13,90 euro pro stunde zum Stichtag januar 2026. Ein weiteres Plus folgt nach einem Jahr auf 14,60 euro.

Beschlusslage: Empfehlung der mindestlohnkommission und Kabinettsentscheid

Die Anpassung basiert auf der Empfehlung der unabhängigen Mindestlohnkommission. Das Bundeskabinett folgte der Empfehlung und das BMAS setzt die Regelung per Rechtsverordnung um.

13,90 euro pro stunde

Betroffene: Millionen Beschäftigte, Branchen mit hohem Anteil

Bis zu 6,6 millionen beschäftigte profitieren von der Anhebung. Besonders betroffen sind Gastronomie, Einzelhandel und Gebäudereinigung.

Kontrolle und Umsetzung: Rechtsverordnung und Überwachung

Die Umsetzung erfolgt per Rechtsverordnung des BMAS. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll überwacht die Einhaltung.

Arbeitgeber müssen Stunden exakt erfassen. Bei Verstößen drohen Prüfungen und Nachzahlungen.

AspektDetailAuswirkung
Höhe (2026)13,90 euro pro stundeMonatliches Bruttomehr für Vollzeit spürbar
Höhe (2027)14,60 euro pro stundeWeitere Kaufkraftsteigerung
Reichweitebis zu 6,6 millionen beschäftigteSchwerpunkt: Niedriglohnbranchen
RechtsgrundlageEmpfehlung der mindestlohnkommission → BMAS-VerordnungVerbindliche Umsetzung

Minijobs und Entgeltgrenze: Dynamische Kopplung und konkrete Rechenbeispiele

Die Entgeltgrenze für Minijobs folgt nun automatisch jeder Anhebung des gesetzlichen Stundenlohns. Das schafft Planbarkeit für Arbeitgeber und Beschäftigte.

minijobs

Herleitung: Neue Grenze 603 Euro pro Monat

Die Rechnung basiert auf 10 Stunden pro Woche × 13 = 130 Stunden. Multipliziert mit 13,90 euro pro stunde ergibt das 1.807,00 euro.

Teilt man diesen Wert durch 3 Monate, kommt man auf 602,33 euro. Aufgerundet wird auf 603 euro pro monat.

Praxisbeispiel und Folgen

Beispiel: 15 euro pro Stunde bei 40 Stunden im Monat = 600 euro. Das liegt unter der neuen Grenze und bleibt ein Minijob, sofern nichts geändert wird.

Arbeitgeberpflichten & Übergangsbereich

  • Ggf. Ummeldung und Anpassung der Dauerbeitragsnachweisung vornehmen.
  • Der Übergangsbereich reicht von 603,01 euro bis 2.000 euro; Beitragsformeln werden entsprechend angepasst.
  • Zur Einzelfallprüfung empfiehlt sich der Minijob-Rechner der Minijob-Zentrale.

Ausblick

Mit dem geplanten Anstieg auf 14,60 euro pro stunde im nächsten Jahr würde die Grenze auf rund 633 euro monatlich steigen. Weitere Hinweise zur Datenverwendung gibt es im verlinkten Bereich.

Auswirkungen auf Unternehmen: Lohnkosten, Arbeitszeitmodelle und Compliance

Die geplante Anhebung verlangt von Arbeitgebern konkrete Anpassungen.

Unternehmen sollten die Lohnkostenentwicklung für 13,90 euro pro stunde im Jahr 2026 und die folgende Stufe in den nächsten Jahren frühzeitig kalkulieren.

Lohnkostenplanung: Szenarien für Gastronomie, Handel und Handwerk

Betriebe in Gastronomie, Handel und Handwerk müssen Personalkosten, Nebenkosten und mögliche Preiswirkungen durchspielen.

Praktisch heißt das: Budgetrechnungen für Vollzeitkräfte, Teilzeitmodelle und saisonale Beschäftigung erstellen.

BrancheHerausforderungMaßnahme
GastronomieHoher Anteil gering bezahlter StundenEinsatzplanung, Produktivitätssteigerung
EinzelhandelZusatzkosten bei StoßzeitenSchichtmodelle prüfen, Preise kalkulieren
HandwerkTarifliche BesonderheitenTarifvergleich, Nachverhandlungen

Dokumentationspflichten und Arbeitszeitkontrollen im Mindestlohnregime

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll überwacht die Einhaltung. Arbeitgeber müssen daher Arbeitszeiten rechtssicher dokumentieren.

Compliance umfasst neben korrekter Entgeltzahlung auch Prozesse, Schulungen und klare Verantwortlichkeiten im HR- und Payroll-Team.

  • Minijobs prüfen: Entgeltgrenzen beachten, ggf. Ummeldung vornehmen.
  • Arbeitszeitaufzeichnungen führen und aufbewahren.
  • Tools wie der Mindestlohn‑Rechner helfen bei Simulationen.

“Die Planung sollte mindestens ein Jahr im Voraus erfolgen, um Stufeneffekte und tarifliche Besonderheiten zu berücksichtigen.”

Weiterführende rechtliche Hintergründe finden Arbeitgeber im Überblick zum Arbeitsrecht und praktisches Wissen zu kommenden Anpassungen bei Mindestlohn‑Rechnern und Minijobs.

Nächste Schritte im Verfahren und hilfreiche Informationen

Der formale Weg von Beschluss zu Gesetzesvollzug lässt sich klar in wenige Schritte gliedern.

Von Kabinettsbeschluss zur Rechtsverordnung: Zeitliche Abfolge bis zum Inkrafttreten

Nach dem Kabinettsbeschluss am 29.10.2025 folgt die Erstellung der Rechtsverordnung durch das BMAS. Die Veröffentlichung ist die Vorstufe zur letztlichen Verkündung.

Das Inkrafttreten ist für den 01.01.2026 vorgesehen. Firmen haben damit begrenzte Zeit für Anpassungen.

Wichtige administrative Schritte sind die Überprüfung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Zeiterfassungssystemen.

nächste schritte

Tools und Ressourcen: Mindestlohn‑Rechner und Minijob‑Rechner für konkrete Fälle

Für konkrete Kalkulationen empfiehlt sich der Einsatz digitaler Rechner. Der Mindestlohn‑Rechner und der Minijob‑Rechner der Minijob‑Zentrale helfen bei Stunden-, Entgelt- und Monatsberechnungen.

Die monatliche Grenze für Minijobs steigt ab dem vorgesehenen Datum auf 603 Euro. Diese Zahl ist eine zentrale Planungsgröße für Personalabteilungen.

  • Interne Abstimmung zwischen HR und Lohnbuchhaltung vornehmen.
  • Fristen für Umlabelungen und Meldungen prüfen.
  • Checklisten erstellen, um die Anhebung transparent umzusetzen.

Das BMAS plant Informationskampagnen mit Leitfäden und FAQs. Detaillierte rechtliche Hintergründe finden Leser beim Fachportal. Für direkte Rückfragen steht die Kontaktseite bereit.

“Frühzeitige Prüfung interner Prozesse minimiert Umstellungsaufwand und rechtliche Risiken.”

Fazit

Die Anpassung bringt spürbare Entlastung für viele Haushalte und fordert zugleich Unternehmen.

Der geplante mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro und auf 14,60 Euro im Folgejahr. Das wirkt sich direkt auf den Lohn pro Stunde und auf die Kaufkraft aus.

Für Arbeitgeber bedeutet die Erhöhung Anpassungen bei Entgelten, Arbeitszeitmodellen und Dokumentation. Minijobs erhalten mehr Spielraum: die Grenze liegt 2026 bei 603 Euro pro Monat und bei rund 633 Euro im nächsten Schritt.

Die Umsetzung erfolgt per Rechtsverordnung des BMAS; die Einhaltung überwacht der Zoll. Weitere Details und Praxisinfos liefert die Mindestlohn-Analyse.

FAQ

Was ändert sich ab Januar 2026 bei der gesetzlichen Lohnuntergrenze?

Ab 1. Januar 2026 steigt die gesetzliche Lohnuntergrenze auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Anpassung folgt einer Empfehlung der Mindestlohnkommission und einem Kabinettsbeschluss; die Umsetzung erfolgt per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und wird durch den Zoll überwacht.

Wer ist von der Erhöhung betroffen?

Millionen Beschäftigte in verschiedenen Branchen profitieren, vor allem in Gastronomie, Handel und Teilen des Handwerks. Die Regel gilt für alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sowie für viele geringfügig Beschäftigte, soweit das Entgelt unterhalb der neuen Grenze lag.

Wie wirkt sich die neue Stunde auf Minijobs aus?

Die Minijob-Grenze wird dynamisch an die höhere Stunde gekoppelt. Für 2026 ergibt sich eine Monatsgrenze von rund 603 Euro. Damit ändern sich mögliche Stundenkontingente und die Gestaltung von Arbeitszeitmodellen für geringfügig Beschäftigte.

Was bedeutet die Erhöhung für die Lohnkosten von Unternehmen?

Betriebe müssen höhere Personalkosten einplanen. Gastronomie, Handel und Handwerk sollten Szenarien durchrechnen, mögliche Stundenanpassungen prüfen und gegebenenfalls Preise anpassen. Kurzfristige Mehrkosten können durch Effizienzmaßnahmen und Schichtplanung gemildert werden.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber bezüglich Dokumentation und Kontrolle?

Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten akkurat erfassen und Nachweise über geleistete Stunden führen. Der Zoll kontrolliert die Einhaltung. Fehlende oder ungenaue Dokumentation kann zu Nachforderungen und Bußgeldern führen.

Gibt es Übergangsregelungen oder einen Übergangsbereich?

Es besteht ein Übergangsbereich bei der Beitragsberechnung bis rund 2.000 Euro, der Formeln und Meldepflichten beeinflusst. Arbeitgeber sollten sich zu Beitragsmeldungen und Ummeldungen rechtzeitig informieren.

Wie entwickelt sich die Lohnuntergrenze nach 2026 weiter?

Die Kommission empfiehlt weitere Erhöhungen: Für 2027 ist eine Steigerung auf 14,60 Euro pro Stunde vorgesehen. Das zieht eine erneute Anpassung der Minijob-Grenze nach sich, die für 2027 bei etwa 633 Euro pro Monat liegen könnte.

Welche Schritte folgen zwischen Kabinettsbeschluss und Inkrafttreten?

Nach dem Kabinettsbeschluss erarbeitet das BMAS eine Rechtsverordnung. Danach erfolgen Verlautbarung und Inkrafttreten. Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger erhalten Vorlauf, damit Umstellungen in Lohnsystemen möglich sind.

Welche Tools helfen bei der Umsetzung in der Praxis?

Praxisnahe Werkzeuge sind Mindestlohn- und Minijob-Rechner, Musterdokumentationen zur Arbeitszeiterfassung und Checklisten zur Anpassung von Arbeitsverträgen. Auch Steuerberater und die Arbeitgeberverbände bieten spezifische Unterstützung an.

Wie sollten Unternehmen jetzt reagieren, um Compliance sicherzustellen?

Unternehmen sollten Lohnkostenmodelle aktualisieren, Stundenkontrollen einführen oder anpassen und Mitarbeitende informieren. Eine frühzeitige Prüfung der Gehaltsabrechnungssysteme und eine Abstimmung mit der Buchhaltung reduziert Risiken.

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